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THG-Quote für E-Autos erklärt: Was bringt sie wirklich?

Stand: 09.10.2026

Halter eines reinen Elektroautos können in Deutschland jedes Jahr eine Prämie für die sogenannte THG-Quote erhalten. Beantragt wird sie nicht direkt beim Umweltbundesamt, sondern über einen Anbieter, der die Anträge bündelt.

Was ist die THG-Quote?

THG steht für Treibhausgas. Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen den Treibhausgas-Ausstoß ihrer Kraftstoffe senken. Wer das nicht selbst schafft, kann sich Strom aus E-Autos anrechnen lassen. Dafür verkaufen E-Auto-Halter ihre Quote über einen Anbieter an diese Unternehmen. Nach den Angaben des ADAC steigt die vorgeschriebene Quote nach aktueller Gesetzeslage von 12 % im Jahr 2026 auf 26,5 % im Jahr 2030.

Wer kann die Prämie beantragen?

Berechtigt sind Halter vollelektrischer Fahrzeuge, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Zulassungspflichtige E-Motorräder zählen mit, zulassungsfreie Kleinkrafträder nicht. Wechselt ein Auto im Jahr den Besitzer, kann nur eine Person die Quote für dieses Jahr geltend machen.

Wie hoch ist die Prämie?

Es gibt keinen festen Betrag. Der Preis bildet sich am Markt und wird nicht staatlich festgelegt. Laut ADAC und Verbraucherzentrale bieten einige Anbieter für 2026 bis zu 300 Euro pro Jahr an, der ADAC nennt teils auch mehr. Eine Auszahlung in der beworbenen Höhe ist nicht garantiert. Für die Berechnung wird ein pauschaler Ladestrom von 2.000 kWh pro Jahr angesetzt, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.

Frist und Ablauf

Für das Jahr 2026 muss der Antrag bis zum 15. November 2026 beim Umweltbundesamt eingehen. Anbieter brauchen die Unterlagen mehrere Wochen vorher, die Anmeldung sollte also früh erfolgen. Die Prämie muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Man meldet sich bei einem Anbieter an und lädt die Zulassungsbescheinigung Teil I hoch. Der Anbieter stellt den Antrag beim Umweltbundesamt, verkauft die Zertifikate und zahlt den Erlös abzüglich seiner Provision aus. Manche Anbieter zahlen kurz nach der Anmeldung, die meisten erst nach einigen Monaten.

Darauf bei Anbietern achten

Die Verbraucherzentrale und der ADAC raten, die Geschäftsbedingungen zu lesen. Wichtig sind eine zugesicherte Mindestprämie, die Laufzeit (häufig ein bis drei Jahre, oft nur im ersten Jahr garantiert) und eine mögliche Kopplung an einen Stromvertrag. Feste Prämien geben Sicherheit, flexible Modelle können mehr bringen, aber auch weniger, wenn die Preise fallen.

Steuern

Für Privatpersonen sind die Auszahlungen steuerfrei. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, gelten die allgemeinen steuerlichen Regeln. Für verbindliche Auskunft ist ein Steuerberater zuständig.

Wie sich die Prämie in die Gesamtkosten einfügt, zeigt der Kostenrechner.

Quellen

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