Stand: 09.10.2026
Reine Elektroautos sind in Deutschland von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung wäre für Neuzulassungen Ende 2025 ausgelaufen. Der Gesetzgeber hat sie verlängert.
Nach dem Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/2672 vom 7. November 2025) gilt die Befreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bisher war es der 31. Dezember 2025. Sie dauert zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, endet aber spätestens am 31. Dezember 2035. Die Regelung steht in § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Laut Berichten von electrive und steuertipps.de stimmte der Bundestag dem Gesetz am 4. Dezember 2025 zu, der Bundesrat erhob keine Einwände. Ein genaues Datum des Inkrafttretens nennen diese Quellen nicht. Prüfe es bei Bedarf im Bundesgesetzblatt.
Weil die Befreiung spätestens am 31. Dezember 2035 endet, ergibt sich die Dauer aus dem Zulassungsdatum. Wer ein E-Auto in 2026 zulässt, bekommt rechnerisch fast die vollen zehn Jahre, die Befreiung endet aber auch hier am 31. Dezember 2035. Bei einer Erstzulassung Ende 2030 sind es nur fünf Jahre, weil die Obergrenze von 2035 greift. Das Beispiel nennt auch electrive.
Wie die Kfz-Steuer in die Gesamtkosten einfließt, siehst du im Kostenrechner.