Stand: 09.10.2026
Seit 2026 gibt es in Deutschland wieder eine staatliche Förderung für den Kauf oder das Leasing neuer Elektroautos. Das Programm wird über das Bundesumweltministerium finanziert und von der BAFA abgewickelt. Hier stehen die Eckdaten, wie sie das Ministerium veröffentlicht hat.
Gefördert werden neue Fahrzeuge der Klasse M1, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, bei Kauf und Leasing. Förderfähig sind reine Elektroautos, Elektroautos mit Range Extender und Plug-in-Hybride. Brennstoffzellenfahrzeuge werden wie reine Elektroautos gefördert. Plug-in-Hybride und Range-Extender-Fahrzeuge müssen für Zulassungen vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 höchstens 60 g CO₂ pro km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrisch fahren können.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf höchstens 80.000 € pro Jahr betragen. Die Grenze steigt um 5.000 € je Kind unter 18 Jahren, für bis zu zwei Kinder, also auf maximal 90.000 €. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden letzten Steuerbescheide aus den vergangenen drei Kalenderjahren. Das Einkommen des Partners zählt bei Verheirateten, eingetragenen Lebenspartnern und Partnern im gemeinsamen Haushalt mit.
Die Basis liegt bei 3.000 € für ein reines Elektroauto und 1.500 € für einen Plug-in-Hybrid oder Range Extender. Pro Kind gibt es 500 €, höchstens 1.000 €. Dazu kommt ein Einkommensbonus: 1.000 € bei einem zu versteuernden Einkommen unter 60.000 € und weitere 1.000 € unter 45.000 €. Für reine Elektroautos ergibt das:
Für Plug-in-Hybride und Range Extender liegen alle Beträge um 1.500 € niedriger (zum Beispiel 3.500 € statt 5.000 € bis 45.000 € Einkommen ohne Kind).
Insgesamt stehen 3 Milliarden € aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Jahre 2026 bis 2029 bereit. Das Ministerium rechnet damit, je nach Antriebsmix rund 800.000 Fahrzeuge zu fördern. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 möglich, auch rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.
Der Antrag läuft online über das Portal der Förderzentrale Deutschland. Nötig sind eine BundID (mit Ausweis-eID oder ELSTER-Zertifikat) und die beiden letzten Einkommensteuerbescheide, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Auf der Seite des Ministeriums stehen weder eine Antragsfrist noch eine Mindesthaltedauer. Prüfe diese Punkte vor dem Kauf direkt in der Förderzentrale.
Die Förderung verringert die Anschaffungskosten. Wie stark, hängt von Einkommen und Kinderzahl ab. Wie sich das auf die Gesamtkosten eines konkreten Modells auswirkt, kannst du im Kostenrechner nachrechnen, indem du den Listenpreis um die Förderung mindert.