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Dienstwagen-Rechner: E-Auto als Firmenwagen richtig versteuern

Wer ein Elektroauto als Dienstwagen fährt, profitiert von der 0,25%-Regelung: Bei einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € (für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden; zuvor 70.000 €) wird monatlich nur ein Viertel Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert — bei Verbrennern sind es 1 Prozent, also das Vierfache. Liegt der Listenpreis eines reinen E-Autos darüber, wird der Listenpreis nur zur Hälfte angesetzt (0,5 %).

Wie der geldwerte Vorteil berechnet wird

Geldwerter Vorteil = Bruttolistenpreis × 0,25 % pro Monat. Bei einem Fahrzeug für 45.000 € sind das 112,50 € monatlich, die zum Bruttogehalt hinzugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz plus Sozialabgaben belastet werden. Hinzu kommt ein Zuschlag für den Arbeitsweg.

Arbeitsweg-Zuschlag: 0,03 % oder Einzelbewertung 0,002 %

Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gibt es zwei Rechenwege: die pauschale 0,03 %-Methode pro Entfernungskilometer und Monat, oder die Einzelbewertung mit 0,002 % pro Entfernungskilometer und tatsächlicher Fahrt. Beide Sätze werden auf den geminderten Listenpreis angewendet (bei reinen E-Autos bis zur Grenze ein Viertel des Listenpreises). Rechnerisch ist die Einzelbewertung bei weniger als 15 Fahrten im Monat günstiger (0,03 % ÷ 0,002 %); sie ist nach dem BMF-Schreiben vom 3. März 2022 auf höchstens 180 Fahrten im Kalenderjahr begrenzt. „Pendlerpauschale“ bezeichnet dagegen die Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung und ist etwas anderes.

Gehaltsumwandlung: Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Verzichtet ein Arbeitnehmer auf einen Teil des Bruttogehalts zugunsten einer Dienstwagen-Leasingrate, spart der Arbeitgeber Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag. Das macht E-Dienstwagen-Leasing über den Arbeitgeber oft günstiger als privates Leasing derselben Rate.

Hinweis: Diese Erläuterung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für verbindliche Aussagen zur eigenen Steuersituation empfiehlt sich ein Steuerberater.
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