Wer ein Elektroauto als Dienstwagen fährt, profitiert von der 0,25%-Regelung: Bei einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € wird monatlich nur ein Viertel Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert — bei Verbrennern sind es 1 Prozent, also das Vierfache.
Geldwerter Vorteil = Bruttolistenpreis × 0,25 % pro Monat. Bei einem Fahrzeug für 45.000 € sind das 112,50 € monatlich, die zum Bruttogehalt hinzugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz plus Sozialabgaben belastet werden. Hinzu kommt ein Zuschlag für den Arbeitsweg.
Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gibt es zwei Rechenwege: die pauschale 0,03 %-Methode pro Entfernungskilometer und Monat, oder die Einzelbewertung mit 0,002 % pro Entfernungskilometer und tatsächlicher Fahrt. Bei unter 15 Fahrten im Monat — etwa bei Homeoffice-Tagen — ist die Einzelbewertung meist günstiger.
Verzichtet ein Arbeitnehmer auf einen Teil des Bruttogehalts zugunsten einer Dienstwagen-Leasingrate, spart der Arbeitgeber Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag. Das macht E-Dienstwagen-Leasing über den Arbeitgeber oft günstiger als privates Leasing derselben Rate.